BGH verurteilt VW im Dieselskandal
Volkswagen muss Käufern Schadensersatz leisten
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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hatte sich im Verhandlungstermin bereits abgezeichnet und seit dem 25.05.2020 ist es amtlich: Mit der Manipulation der Diesel-Abgaswerte hat die Volkswagen AG ihre Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und ist grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Die Feststellung des Merkmals der Sittenwidrigkeit verhilft einem erweiterten Kundenkreis zu Ansprüchen gegen den Automobilhersteller und wird vom VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit dem massiven Bruch des in Volkswagen gesetzten Vertrauens begründet. Tatsächlich ist der erfolgreiche Kläger Herbert Gilbert aus dem Hunsrück für den attestierten Vertrauensbruch ein glaubwürdiger Zeuge. Die Gelegenheit, neben Gilbert und der eigenen Kanzlei den deutschen Rechtsstaat zum Sieger des Tages zu erklären, nutzt Geschädigtenanwalt Claus Goldenstein. Auch für die Justiz ist heute ein guter Tag. BGH-Pressesprecherin Dietlind Weinland erklärt, dass sich mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs auch zahlreiche Parallelverfahren in ihren rechtlichen Fragestellungen als weitgehend abgearbeitet darstellen. Als vollständig abgearbeitet natürlich noch nicht. Im Monat Juli wird der Bundesgerichtshof über drei weitere Schadensersatzklagen gegen die Volkswagen AG verhandeln und im Oktober wird Branchenkollege Daimler das erste Mal an der Reihe sein.
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Foto: Joe Miletzki |