AfD vor dem Bundesverfassungsgericht
Darf der Innenminister "staatszersetzend" sagen?
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Es gibt Rechtsfälle, die sind wirklich spannend. Zum Beispiel deshalb, weil das Gericht so oder so entscheiden könnte. Und dann gibt es Fälle, die nicht so spannend sind. Weil eigentlich schon klar ist, wie die Sache ausgehen wird. Ein Vertreter der Nicht-so-spannend-Kategorie wurde am 11. Februar 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Was war passiert? Der Bundesinnenminister hatte die AfD auf der Homepage seines Ministeriums unter anderem als "staatszersetzend" bezeichnet. Problematisch nur, dass Horst Seehofer damit für seine parteipolitische Meinungsäußerung Autorität und Ressourcen seines Ministeramts in Anspruch genommen hatte. Und das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig. Eigentlich hätte Alexander Gauland also in freudiger Erwartung das Gerichtsgebäude betreten und der Verhandlung ebenso gutgelaunt entgegensehen können - Gauland blickte dennoch etwas griesgrämig drein. Der Mit-Vorstand der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte bereits 2018 den Sieg seiner Partei gegen die frühere Bundesministerin Johanna Wanka auf Basis eines ähnlichen Sachverhalts erlebt. Professor Klaus Gärditz bemühte sich als Prozessbevollmächtigter des Bundesinnenministers aufzuzeigen, weshalb der Fall Seehofer anders zu beurteilen sei als der Fall Wanka. Deren Niederlage sei dem Wahkampf-Szenario des damaligen Sachverhalts geschuldet gewesen. Voraussichtlich wird Horst Seehofer aber mit Bedauern feststellen müssen, dass sein Prozessbevollmächtigter mit dieser Einschätzung falsch liegt. Denn das Bundesverfassungsgericht in Randziffer 46 der Wanka-Entscheidung ausdrücklich, dass die Frage "Wahlkampf oder nicht" für sein Urteil gar keine Rolle gespielt habe. Sollte das Bundesverfassungsgericht demnächst also nicht für die AfD entscheiden, dann wäre das eine echte Überraschung.
Credits für die im Video verwendeten Fotos:
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Foto: Henning Schacht |
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