VZBV: "millionenfache Rechtsverletzung"
BGH-Verhandlung: Wer darf Facebook verklagen?
Das soziale Netzwerk Facebook ist bei der deutschen Justiz inzwischen Stammgast. Am 6. Februar war der Silicon-Valley-Gigant vor dem Bundesgerichtshof gefordert, sich gegen den Vorwurf der Verletzung von Datenschutzrecht zu verteidigen. Facebooks "App Zentrum" bietet kostenlose Online-Spiele an. Wer diese nutzt, ermächtigt Facebook allerdings zur Erschaffung einer Art "digitalen Klons". Dieser Klon darf dann im Namen des Spielers alle möglichen Informationen über den Spieler versenden. Auf Grundlage einer sehr vage formulierten Einwilligungserklärung. So vage formuliert, dass die datenschutzrechtliche Unzulässigkeit des Vorgehens von Facebook kaum ernsthaft bestritten wird. Jedoch, die Klagebefugnis. Was macht ein Beklagter vor Gericht, der weiß, dass der Kläger in der Sache eigentlich Recht hat? Er bestreitet dessen Befugnis, den Fall überhaupt erst vor Gericht zu bringen. Facebook-Anwalt Professor Christian Rohnke mühte sich also nach Kräften, den I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs davon zu überzeugen, dass die neue Datenschutz-Grundverordnung dem Verbraucherverband das Klagerecht genommen habe. Da es sich bei der Datenschutz-Grundverordnung um EU-Recht handelt, wird der Bundesgerichtshof vor seiner Entscheidung aber voraussichtlich erst den Europäischen Gerichtshof nach dessen Meinung fragen müssen. Der Bundesverband Verbraucherzentrale jedenfalls will bei Datenschutzverstößen der Internet-Konzerne klagebefugt bleiben. Es ist auch unwahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof den Verbraucherverbänden künftig die Befugnis absprechen wird, Verstöße gegen das Datenschutzrecht weiter vor Gericht zu bringen. Bis zur Klarstellung durch den EuGH dürfte aber wieder einige Zeit ins Land gehen. Den vor dem Bundesgerichtshof am 6. Februar 2020 erneut gerügten Datenschutzverstoß hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen übrigens bereits im Jahr 2012 festgestellt.